26.04.24 - 14:19 Uhr
Lexware buchhaltung 2023 Jahresversion (365-Tage)
Artikelnr.: 413030
Hersteller-Artikel-Nr.: 08848-0123
EAN-Code: 9783648164976
Warengruppe: Software
Hersteller: Lexware
Außenmaße (B x T x H): 135 mm x 19 mm x 35 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.232kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
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Energielabel, alle Daten

Produktdaten im Überblick

Systemanforderung
Min. benötigter RAM: 4096 MB
Kompatible Betriebssysteme: Microsoft Windows 8.1 / Windows 10 / Windows 11
Min. benötigter Speicherplattenplatz: 10000 MB
Minimum Prozessor: 2 GHz
Mindestsystemvoraussetzungen: - 1280x1024px
Lizenz
Typ: Accounting
Anzahl Benutzerlizenzen: 1 Lizenz(en)
Software-Typ: Box
Unterstützte Sprachen: Deutsch
Lizenzebenenkauf erforderlich: 1 Lizenz(en)
Lizenzterm: 1 Jahr(e)
Sonstige Funktionen
Plattform: Windows

Beschreibung

Einfach, schnell, sicher – die Buchhaltungssoftware vom Marktführer
Die komplette Buchhaltung selbst erledigen – verblüffend einfach
Selbstständig in der Buchhaltung? Mit der Buch­haltungs­software von Lexware ein Kinderspiel! Egal ob Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), Sie erledigen Ihren gesamten Jahresabschluss in wenigen Schritten selbst. Nachdem Sie Ihren Konten­rahmen (z. B. SKR 03 oder SKR 04) und das Buchungsjahr ausgewählt haben, können Sie direkt starten. Meistern Sie Ihr Tages­geschäft mit der Buch­haltungs­software noch schneller. Legen Sie für wiederkehrende Buchungen (z. B. Büromiete) einfach eigene Buchungsvorlagen an. Anschließend werden die Daten automatisch übernommen. So sparen Sie nicht nur viel Aufwand ein, Sie fühlen sich auch wie ein Buchhaltungsexperte!
Die Leistungen der Buchhaltungssoftware auf einen Blick:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz mit GuV, E-Bilanz)
- Monatsabschluss
- Große Auswahl an Kontenrahmen (DATEV-kompatibel):
- SKR 03, SKR 04, Hotel- und Gaststättengewerbe, Ärzte, Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Vereine
- Abweichendes Wirtschaftsjahr
- Soll/Haben-Buchungserfassung
- Dialog-, Stapel- und Schnellbuchungsmaske
- Finanzkontenerfassung
- Wiederkehrende Buchungen automatisiert erfassen (z.B. Büromiete)
- Automatisierte Buchungsvorlagen
- Storno-, Split- und Offene-Posten-Buchungen
- Wahlmöglichkeit zwischen Soll- und Ist-Versteuerung
- umfassende Berichte und Auswertungen
Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung – offene Posten immer im Griff.
Unsere Buchhaltungssoftware behält Ihre Forderungen zuverlässig im Blick. Definieren Sie Ihr dreistufiges Mahnwesen, indem Sie Fälligkeiten festlegen, sodass Ihnen künftig keine Zahlungsrückstände Ihrer Kunden entgehen. Auch Ihre Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten überwacht die Buchhaltungssoftware in der Offenen-Posten-Verwaltung für Sie. So haben Sie selbst keine Mahnungen zu befürchten. Mit dem um­fang­reichen Berichtswesen behalten Sie den Überblick über Ihre gesamten Geschäftszahlen. Die perfekte Basis für strategische Entscheidungen im Unternehmen.
- Offene-Posten-Verwaltung inklusive?dreistufigem Mahnwesen?mit Verzugszinsenberechnung
- Business Cockpit: Alle Einnahmen, Ausgaben, sowie Unternehmens-Eckdaten auf einen Blick
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) mit grafischer Darstellung
- Bankenmappe zur Unterstützung von Kreditgesprächen
- Budgetverwaltung mit Soll-Ist-Vergleich
DATEV-Schnittstelle – der kurze Weg zur Steuerfachkraft.
Dank der DATEV-Schnittstelle in unserer Buch­haltungs­software funk­tio­niert der Daten­austausch mit Ihrem Steuerberater ganz einfach. Lexware buchhaltung erstellt per Mausklick einen DATEV-Export, den Sie Ihrem Steuerberater per E-Mail zusenden können. Beim Import prüft das Pro­gramm alle Datensätze und weist Sie auf mögliche Fehler hin. Beachten Sie die Hinweise und stellen Sie so sicher, dass nur korrekte Daten in Ihre Buchhaltungssoftware importiert werden.
- Datenaustausch mit dem oder der Steuerberater:in per DATEV-Schnittstelle
- Export/Import-Schnittstelle (ASCII, ASCII.CSV)
- DATEV-kompatible Kontenrahmen
ELSTER-Schnittstelle – der schnelle Austausch mit dem Finanzamt.
Unsere Buchhaltungssoftware übernimmt für Sie Umsatz­steuer­vor­an­meldung, Jahreserklärung und E-Bilanz. Lexware buchhaltung fügt alle Daten für das Finanzamt automatisch zusammen. Anschließend ver­sen­den Sie diese per ELSTER-Schnittstelle mit nur einem Klick. Genauso einfach stellen Sie dem Betriebsprüfer bei einer Prüfung alle nötigen Daten aus der Buchhaltungssoftware zur Verfügung. So vermeiden Sie Rückfragen und können Betriebs­prüfungen ganz gelassen entgegensehen.
- Integrierte ELSTER-Schnittstelle
- Umsatzsteuer-Voranmeldung und Dauerfristverlängerung versenden
- Anlage EÜR oder E-Bilanz übermitteln
Integriertes Kassenbuch – und die Kasse stimmt.
Ob Portoausgaben oder Bareinzahlungen – mit dem integrierten Kassen­buch (ab Lexware buchhaltung plus) sind alle Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge in den Buchhaltungsprogrammen von Lexware schnell erfasst. Und am Ende des Tages wird Kassen­sturz gemacht. Aber auch zwischendurch haben Sie den Kassenstand Ihres Unternehmens immer im Blick, denn dieser wird nach jeder Buchung (z.B. von Belegen) angezeigt. So erledigen Sie alles in einer Buchhaltungssoftware.
- Integrierte Kassenbuchfunktion
- Quittungsdruck
- Kassensturzfunktion
- Kassenbericht
So einfach starten Sie mit der Buchhaltungssoftware von Lexware
Nach dem Download der Buchhaltungssoftware können Sie direkt mit der Einrichtung beginnen. In nur fünf Minuten ist das Programm einsatzbereit. Dazu wählen Sie Schritt für Schritt: Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanzierung), Wirtschaftsjahr, Kontenplan (z.B. SKR 03), Umsatzsteuerpflicht (Soll- oder Ist-Versteuerung) und Mahnwesen (in drei Stufen). Für die Schnitt­stellen pflegen Sie Ihre Finanzamt- und DATEV-Angaben. Fertig!

Zubehör

Produktbilder

Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.
 
 
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